Rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §12)
DGUV Vorschrift 1
DGUV Vorschrift 52
DGUV Grundsatz 309-003
Zielgruppe
Alle Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen
Voraussetzungen
bestandene Erstausbildung
Erfahrung in der Kranbedienung
gesundheitliche Eignung (ausreichendes Seh- und Hörvermögen)
Inhalte
Rechtliche Bestimmungen und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
Vorschriften zur Unfallverhütung, Bedienungsanleitungen, Sicherheitsregelungen
Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Hebezeugen
Grundsätze des Anschlagens und der Handzeichenkommunikation
Umgang mit Lasten, Arbeiten mit Traglasttabellen
Persönliche Schutzausrüstung
Anforderungen an die Abnahme und Prüfung von Kranen
Wartung und Pflege, visuelle Kontrollen und Funktionsprüfungen
Verfahren bei Betriebsstörungen
Lehrmethoden
Vortrag
Fallbeispiele aus der Praxis
interaktive Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Gestaltungshinweise / Lernerfolgskontrolle
Dauer
Der Lehrgang umfasst 1 Tag (~2 Stunden).
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss ein Teilnahmezertifikat.
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