Abbrucharbeiten - sicher arbeiten – Unterweisung online in 16 Sprachen
Abbrucharbeiten - sicher arbeiten
Abbrucharbeiten - sicher arbeiten auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV, TRGS 519 „Asbest“, DGUV Vorschrift 38
- Wer muss teilnehmen
- Beschäftigte, die Abbruch-, Rückbau- oder Sanierungsarbeiten ausführen
- Wie oft
- Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1); Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG).
- Nachweis
- Schriftliche bzw. elektronische Dokumentation mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden; Armstrong erstellt dafür automatisch ein Zertifikat.
Fakten zur Unterweisung
| Rechtsgrundlage | § 12 ArbSchG, § 14 GefStoffV, TRGS 519 „Asbest“, DGUV Vorschrift 38 |
|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte, die Abbruch-, Rückbau- oder Sanierungsarbeiten ausführen |
| Wiederholung | alle 12 Monate |
| Dauer | 20 Minuten |
| Sprachen | 16 |
| Nachweis | Zertifikat mit Wissensabfrage |
Das lernen die Teilnehmenden
- Was Abbrucharbeiten sind und welche Verfahren es gibt
- Vorbereitung: Gefährdungsbeurteilung, Statikprüfung, Schadstofferkundung
- Asbest und andere Gefahrstoffe erkennen
- Schutzmaßnahmen beim Abbruch
- Verhalten bei Verdacht auf Schadstoffe
Häufige Fragen
Ersetzt die Unterweisung die Asbest-Sachkunde?
Nein. Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest ausführt oder beaufsichtigt, braucht eine Sachkunde nach TRGS 519. Die Unterweisung hilft, Asbest zu erkennen und richtig zu reagieren.
Wann ist eine Unterweisung zu Gefahrstoffen Pflicht?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen (§ 14 GefStoffV).
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?
Ja. Unterweisungen dürfen elektronisch durchgeführt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und Beschäftigte jederzeit Rückfragen an eine fachkundige Person stellen können (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3). Armstrong prüft das Verständnis mit Wissensfragen und bietet eine Rückfragefunktion.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Nach Abschluss erhält jede Person ein Zertifikat mit Name, Datum, Thema und Ergebnis der Wissensabfrage. Die Teilnahme ist in der Teilnahme-Matrix für den Arbeitgeber jederzeit abrufbar – so lässt sich die Dokumentation nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nachweisen.
Über diesen Kurs
Die Schulung "Abbrucharbeiten – sicher arbeiten, Asbest erkennen" vermittelt essenzielles Wissen über die sichere Durchführung von Abbrucharbeiten und den Umgang mit spezifischen Gefahrenstoffen. Die Teilnehmenden lernen zunächst, was Abbrucharbeiten genau sind, welche Verfahren es gibt und welche vorbereitenden Schritte – wie Gefährdungsbeurteilung, Statikprüfung und Schadstofferkundung – zwingend vor Arbeitsbeginn erforderlich sind. Ein zentraler Fokus liegt auf der Identifizierung und den Gefahren von Asbest, erläutert die gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen. Darüber hinaus werden allgemeine Schutzvorkehrungen bei allen Abbruchverfahren, der sichere Einsatz von Großgeräten und Handarbeiten sowie der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen behandelt. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsschäden effektiv zu verhindern, indem die Mitarbeiter ihre Pflichten kennen, sich im Notfall richtig verhalten und die wichtigsten Sicherheitsregeln in der Praxis anwenden können.
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