Datenschutz und DSGVO – Unterweisung online in 16 Sprachen
Datenschutz und DSGVO
Datenschutz und DSGVO auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Art. 5, 32, 39), BDSG
- Wer muss teilnehmen
- Alle Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten arbeiten
- Wie oft
- Die DSGVO schreibt kein festes Intervall vor; Verantwortliche müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte Daten nur auf Anweisung verarbeiten (Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO). Üblich und empfohlen ist eine Schulung bei Einstellung und danach jährlich.
- Nachweis
- Schriftliche bzw. elektronische Dokumentation mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden; Armstrong erstellt dafür automatisch ein Zertifikat.
Fakten zur Unterweisung
| Rechtsgrundlage | DSGVO (Art. 5, 32, 39), BDSG |
|---|---|
| Zielgruppe | Alle Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten arbeiten |
| Wiederholung | alle 12 Monate |
| Dauer | 20 Minuten |
| Sprachen | 16 |
| Nachweis | Zertifikat mit Wissensabfrage |
Das lernen die Teilnehmenden
- Personenbezogene und besonders schützenswerte Daten
- Grundsätze der Datenverarbeitung
- Rechte betroffener Personen
- Datenpannen erkennen und melden
- Sicherer Umgang mit Daten im Arbeitsalltag
Häufige Fragen
Ist eine Datenschutzschulung für Mitarbeitende Pflicht?
Die DSGVO nennt keine ausdrückliche Schulungspflicht für alle Beschäftigten. Verantwortliche müssen aber nachweisen können, dass sie geeignete organisatorische Maßnahmen treffen (Art. 5 Abs. 2, Art. 32 DSGVO) – eine dokumentierte Schulung ist dafür der übliche Nachweis. Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört die Sensibilisierung der Mitarbeitenden (Art. 39 DSGVO).
Wie oft sollte die Datenschutzschulung wiederholt werden?
Ein festes Intervall gibt es nicht. Empfohlen ist eine Schulung bei Einstellung und danach jährlich sowie bei neuen Systemen oder Datenpannen.
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?
Ja. Unterweisungen dürfen elektronisch durchgeführt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und Beschäftigte jederzeit Rückfragen an eine fachkundige Person stellen können (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3). Armstrong prüft das Verständnis mit Wissensfragen und bietet eine Rückfragefunktion.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Nach Abschluss erhält jede Person ein Zertifikat mit Name, Datum, Thema und Ergebnis der Wissensabfrage. Die Teilnahme ist in der Teilnahme-Matrix für den Arbeitgeber jederzeit abrufbar – so lässt sich die Dokumentation nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nachweisen.
Über diesen Kurs
Der sichere Umgang mit personenbezogenen Daten ist im Arbeitsalltag unerlässlich und wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Diese Schulung vermittelt ein grundlegendes Verständnis dafür, welche Daten als personenbezogen oder besonders schützenswert gelten und nach welchen Prinzipien sie verarbeitet werden dürfen. Sie lernen die Rechte betroffener Personen kennen und erfahren, wie Sie in verschiedenen Arbeitsumgebungen – ob im Büro, Homeoffice oder bei der Nutzung von KI-Tools – datenschutzgerecht agieren. Ein Schwerpunkt liegt auf praktischen Maßnahmen zur Datensicherheit, der Erkennung von Datenpannen sowie dem korrekten Vorgehen im Falle eines Vorfalls, um potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Schutz von sensiblen Informationen zu gewährleisten.
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Für welche Branchen ist dieser Kurs relevant?
Dies sind nur einige Beispiele — die Inhalte werden in nahezu jeder Branche benötigt.
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