Rechte & Pflichten, Versicherung und Erste-Hilfe – Unterweisung online in 16 Sprachen
Rechte, Pflichten, Versicherung und Erste Hilfe am Arbeitsplatz
Unterweisung Rechte & Pflichten, Versicherung und Erste-Hilfe auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- §§ 12, 15 und 16 ArbSchG, SGB VII, DGUV Vorschrift 1 (§§ 4, 24–28)
- Wer muss teilnehmen
- Alle Beschäftigten
- Wie oft
- Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1); Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG).
- Nachweis
- Schriftliche bzw. elektronische Dokumentation mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden; Armstrong erstellt dafür automatisch ein Zertifikat.
Fakten zur Unterweisung
| Rechtsgrundlage | §§ 12, 15 und 16 ArbSchG, SGB VII, DGUV Vorschrift 1 (§§ 4, 24–28) |
|---|---|
| Zielgruppe | Alle Beschäftigten |
| Wiederholung | alle 12 Monate |
| Dauer | 20 Minuten |
| Sprachen | 16 |
| Nachweis | Zertifikat mit Wissensabfrage |
Das lernen die Teilnehmenden
- Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen
- Pflicht zur Ersten Hilfe
- Rettungskette und Notruf
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Einsatz eines Defibrillators (AED)
Häufige Fragen
Ersetzt die Unterweisung die Ausbildung zum Ersthelfer?
Nein. Betriebliche Ersthelfer brauchen eine Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle und alle zwei Jahre eine Fortbildung (DGUV Vorschrift 1, § 26). Die Unterweisung informiert alle Beschäftigten über Erste Hilfe im Betrieb.
Sind Wegeunfälle versichert?
Ja. Unfälle auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (§ 8 Abs. 2 SGB VII).
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?
Ja. Unterweisungen dürfen elektronisch durchgeführt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und Beschäftigte jederzeit Rückfragen an eine fachkundige Person stellen können (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3). Armstrong prüft das Verständnis mit Wissensfragen und bietet eine Rückfragefunktion.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Nach Abschluss erhält jede Person ein Zertifikat mit Name, Datum, Thema und Ergebnis der Wissensabfrage. Die Teilnahme ist in der Teilnahme-Matrix für den Arbeitgeber jederzeit abrufbar – so lässt sich die Dokumentation nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nachweisen.
Über diesen Kurs
Die Schulung vermittelt essenzielle Kenntnisse zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsschutz, wobei die gemeinsame Verantwortung von Unternehmen und Beschäftigten für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hervorgehoben wird. Sie erläutert die Funktionsweise der gesetzlichen Unfallversicherung, einschließlich des Schutzes bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie der Leistungen im Schadensfall. Ein weiterer Fokus liegt auf den Grundlagen der Ersten Hilfe, von der allgemeinen Hilfspflicht über die Rettungskette und den korrekten Notruf bis hin zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der Anwendung eines AED. Die Teilnehmenden lernen zudem die Bedeutung der Unfallmeldung und die Wichtigkeit des Zugangs zu Erste-Hilfe-Materialien kennen, um in Notfällen strukturiert und effektiv handeln zu können.
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