Büroarbeitsplatz – Unterweisung online in 16 Sprachen
Optimales Verhalten am Büroarbeitsplatz
Unterweisung Büroarbeitsplatz auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 12 ArbSchG, ArbStättV Anhang Nr. 6 (Bildschirmarbeitsplätze), ArbMedVV, § 4 DGUV Vorschrift 1
- Wer muss teilnehmen
- Beschäftigte in Büro und Verwaltung, auch im Homeoffice
- Wie oft
- Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1); Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG).
- Nachweis
- Schriftliche bzw. elektronische Dokumentation mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden; Armstrong erstellt dafür automatisch ein Zertifikat.
Fakten zur Unterweisung
| Rechtsgrundlage | § 12 ArbSchG, ArbStättV Anhang Nr. 6 (Bildschirmarbeitsplätze), ArbMedVV, § 4 DGUV Vorschrift 1 |
|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte in Büro und Verwaltung, auch im Homeoffice |
| Wiederholung | alle 12 Monate |
| Dauer | 15 Minuten |
| Sprachen | 16 |
| Nachweis | Zertifikat mit Wissensabfrage |
Das lernen die Teilnehmenden
- Verantwortung des Unternehmers für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mitwirkungspflicht der Beschäftigten
- Ergonomische Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes
- Bewegung und Haltungswechsel
- Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle vermeiden
Häufige Fragen
Brauchen Büroangestellte überhaupt eine Unterweisung?
Ja. Die Pflicht nach § 12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten, auch im Büro: vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
Gilt die Unterweisung auch für das Homeoffice?
Für Telearbeitsplätze nach ArbStättV ja. Bei mobiler Arbeit gilt das Arbeitsschutzgesetz; die Unterweisung sollte die Bedingungen zu Hause einbeziehen.
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?
Ja. Unterweisungen dürfen elektronisch durchgeführt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und Beschäftigte jederzeit Rückfragen an eine fachkundige Person stellen können (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3). Armstrong prüft das Verständnis mit Wissensfragen und bietet eine Rückfragefunktion.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Nach Abschluss erhält jede Person ein Zertifikat mit Name, Datum, Thema und Ergebnis der Wissensabfrage. Die Teilnahme ist in der Teilnahme-Matrix für den Arbeitgeber jederzeit abrufbar – so lässt sich die Dokumentation nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nachweisen.
Über diesen Kurs
Diese Schulung behandelt die grundlegenden Regeln für Sicherheit, Gesundheit und ergonomisches Arbeiten am Büroarbeitsplatz.
Sie sensibilisiert die Mitarbeiter für ihre eigene Verantwortung, zeigt typische Gefahren im Verwaltungs- und Büroalltag auf und gibt praktische Hinweise zur richtigen Gestaltung des Arbeitsplatzes, zu sicherem Verhalten sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken, die mit langem Sitzen und Computerarbeit verbunden sind.
Warum e-Learning?
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Offizielles Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat automatisch.
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Ihr Lernfortschritt wird gespeichert – machen Sie jederzeit nahtlos weiter.
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Für welche Branchen ist dieser Kurs relevant?
Dies sind nur einige Beispiele — die Inhalte werden in nahezu jeder Branche benötigt.
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